Welttierschutztag am 4. Oktober: TASSO e.V. fordert Verbot des Abschusses von Hunden und Katzen durch Jäger

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Sulzbach/Ts., 30. September 2015 – Zehntausende Hunde und Katzen werden jedes Jahr von Jägern erschossen oder in Fallen gefangen und getötet. Genaue Statistiken existieren nicht, da lediglich in fünf Bundesländern die Zahlen erfasst werden. Zum Welttierschutztag am 4. Oktober 2015 fordert die Tierschutzorganisation TASSO e.V. ein bundesweites Abschussverbot von Haustieren durch Jäger. Hunde und Katzen sind zwar keine jagdbaren Tiere im Sinne des Jagdrechtes, dürfen aber im Rahmen des sogenannten Jagdschutzes getötet werden.

„Die derzeit gültigen Regelungen zum Haustierabschuss sind unverhältnismäßig, willkürlich und gehen weit über das hinaus, was zum Schutz von Wildtieren erforderlich ist“, sagt Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei TASSO. „So ist es erlaubt, Hunde, die in einem Jagdbezirk ohne ihren Halter oder außerhalb seines Einwirkungsbereichs wildernd angetroffen werden, zu erschießen. Katzen dürfen, je nach Bundesland und Jahreszeit im Abstand von 200 bis 500 Meter zur letzten Ansiedlung getötet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie Wildtiere gefährden oder nicht.“

Vor dem Hintergrund der aktuell anstehenden Jagdrechtsnovellierungen weisen die Tierschützer darauf hin, dass weitaus mildere Maßnahmen als die Tötung wildernder Hunde und freilaufender Katzen angewendet werden können. Bereits jetzt kann mit geltendem Ordnungs- und Polizeirecht gegen wildernde Hunde und deren Halter vorgegangen werden. Darüber hinaus ist die Haltung von Hunden, die andere Tiere hetzen oder reißen, gemäß der Hundeverordnungen und -gesetze der Länder an zahlreiche Auflagen wie Wesenstest, Sachkundenachweis oder polizeiliches Führungszeugnis gebunden. „In diesem Zusammenhang bekräftigen wir unsere Forderung nach einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde sowie nach einer Einführung eines Sachkundenachweises für Hundehalter“, betont Mike Ruckelshaus.

Ebenfalls lehnen die Tierschützer das Töten freilaufender Katzen ab und verweisen auf die Einführung einer Kastrationspflicht als nachhaltigen Lösungsansatz. „Der Gesetzgeber hat hier mit der Einfügung des § 13b in das Tierschutzgesetz den Kommunen die rechtliche Grundlage geschaffen, Verordnungen zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Hauskatzen mit Freigang zu erlassen, um so die unkontrollierte Fortpflanzung von Katzen einzudämmen. Mit dieser Maßnahme wird mittelfristig die Population der Streunerkatzen drastisch gesenkt werden“, erläutert Mike Ruckelshaus.

aki_20110927-3261„Auf und Davon?“
Nur weil ein Hund frei läuft, bedeutet dies nicht, dass er auch jagd!

„In der Beziehung zwischen Mensch und Haustier hat sich in den vergangenen Jahren ein gesellschaftlicher Wandel vollzogen, der sich endlich auch in der Jagdgesetzgebung niederschlagen muss. Wissenschaftliche Studien belegen, dass Menschen ihre Hunde und Katzen als vollwertige Familienmitglieder empfinden. Der Abschuss eines geliebten Haustieres bedeutet auch immer unendliches Leid für die Besitzer und ihre Familien“, erklärt Mike Ruckelshaus abschließend.

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