Hundehalterin zu Geldstrafe verurteilt

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Hund in Sankt Egidien mehrere Stunden bei 30 Grad in Auto zurückgelassen
Hohenstein-Ernstthal / Stuttgart, im März 2024 – Nachdem eine Hundehalterin ihren Hund im Sommer 2023 mehrere Stunden bei 30 Grad Außentemperatur im Auto zurückgelassen hatte, erstattete PETA Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Zwickau. Heute fand die Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Hohenstein-Ernsthal statt. Die mittlerweile 80-jährige Angeklagte zeigte sich weiterhin uneinsichtig, zog jedoch ihren Einspruch zurück. Im Strafbefehlverfahren erhielt sie eine Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in Höhe von 20 Tagessätzen à 10 Euro. PETA bedauert das niedrige Strafmaß und fordert weiterhin ein zusätzliches Tierhalteverbot gegen die Hundehalterin. Zum Zeitpunkt der Verhandlung lebt der Hund noch immer bei der Täterin.
„Das Urteil gegen die Angeklagte zeigt, wie wenig Beachtung Tierschutz in vielen Fällen hat. Im aktuellen Fall war der Hund in Todesgefahr und es ist ein Wunder, dass er diese Tortur überhaupt überlebt hat,“ so Monic Moll, Fachreferentin für Tierische Mitbewohner bei PETA. „Wir hätten uns gewünscht, dass hier mit aller Härte das Tierschutzgesetz angewandt und zudem ein Tierhalteverbot verhängt wird. Das Urteil hat darüber hinaus wenig abschreckende Wirkung. Da der Hund weiterhin bei ihr lebt, ist davon auszugehen, dass er weiteren Gefahren ausgesetzt sein wird.“
Uneinsichtige Halterin trotz stark geschwächtem Hund
Eine aufmerksame Passantin hatte den Vierbeiner am Montagvormittag, den 26. Juni 2023 in einem Auto entdeckt, das bei 30 Grad Außentemperatur in praller Sonne auf einem Supermarktparkplatz stand. Nachdem sie rund eine Stunde lang vergeblich versuchte, über Durchsagen im Supermarkt den Autobesitzer ausfindig zu machen, verständigte sie die Polizei. Als die Beamten eintrafen, lag der Hund bereits sichtlich geschwächt auf der Seite. Da auch weitere Durchsagen erfolglos blieben, schlug ein Polizist zur Rettung des Hundes eine Wagenscheibe ein. Der Retter verletzte sich dabei leicht. Mit einer Schüssel kaltem Wasser konnte dem angeschlagenen Hund wieder auf die Beine geholfen werden. Schließlich gelang es auch, die damals 79-jährige Hundehalterin und die 59-jährige Fahrzeugbesitzerin ausfindig zu machen. Beide verhielten sich den Beamten gegenüber unkooperativ und seien sich keiner Schuld bewusst gewesen. Laut dem Tierschutzgesetz ist es verboten, einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Leiden oder Schmerzen zuzufügen. PETA hat daher am 29. Juni gegen die Halterin bei der Staatsanwaltschaft Zwickau Strafanzeige erstattet. Zudem forderte die Tierrechtsorganisation ein Tierhalteverbot für die uneinsichtige Täterin. Brenzlige Situationen vermeiden und im Ernstfall schnell handeln – Hintergrundinformationen
Entdecken Menschen an einem warmen Tag einen Hund im Auto oder auf einem Balkon ausgesperrt, ist schnelles Handeln gefragt. Sollte der Wagen- oder Wohnungsbesitzer nicht auffindbar sein, muss umgehend die Polizei gerufen werden. Da Hunde nur wenige Schweißdrüsen haben und sich hauptsächlich über Hecheln abkühlen, erleiden sie schnell irreparable Organschäden oder einen Herzstillstand. Befindet sich der Hund bereits in Todesgefahr – Anzeichen dafür sind Taumeln, eine dunkle Zunge, glasige Augen, starkes Hecheln oder Erbrechen – sollten Tierfreunde in Betracht ziehen, die Scheibe am Auto einzuschlagen. Dies kann unter Umständen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, allerdings sind PETA keine Fälle bekannt, in denen rechtliche Folgen für Tierretter entstanden sind. Sollte das Auto auf einem Supermarktparkplatz stehen und das Tier noch außer Gefahr sein, lässt sich der Fahrzeughalter ausrufen. Kann der Hund aus dem Auto oder von dem Balkon befreit werden, sind sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich. Auch wenn sich der Zustand des Tieres durch die Versorgung scheinbar verbessert, muss der Hund wegen möglicher Folgeschäden der inneren Organe umgehend tierärztlich untersucht werden.

Quellenangabe
Beitrag / Bild: PETA Deutschland e.V.