„Seit mehr als zwei Jahren suche ich eine neue Wohnung.“ In Sabrina Falkes E-Mail-Postfach stapeln sich die Absagen. Schon mehr als 40 Mal haben die Vermieter „Nein!“ gesagt zu der jungen Frau in Festanstellung und ihrer kleinen Hündin Lady.
Mit Haustier eine Mietwohnung zu finden ist schwer. Viele Tierhalter kennen das. Die erste Hürde ist, dass überhaupt ein Tier zur Familie gehört. Noch schwieriger als mit einer Katze ist die Suche mit einem Hund. Ist der Hund dann auch noch groß, ist es fast unmöglich, einen Vermieter von sich und seinem Tier zu überzeugen. TASSO-Mitarbeiterin Sabrina Falke kennt das. Obwohl Lady mit nur knapp vierzig Zentimetern Schulterhöhe und nicht mal acht Kilogramm wirklich eine kleine und sehr ruhige Vertreterin ihrer Art ist und ihr Frauchen jeden Tag zur Arbeit begleiten darf, blieb die Suche von Sabrina Falke bislang erfolglos. „Eine bezahlbare Wohnung im Main-Taunus-Gebiet zu finden ist ohnehin schwer. Ich habe aber das Gefühl, dass es mit Hund nahezu aussichtslos ist“, sagt sie niedergeschlagen.
Meist scheitert die Wohnungssuche schon vor der Kontaktaufnahme. Denn in den meisten Inseraten wird eine Tierhaltung noch immer kategorisch ausgeschlossen. Dabei ist ein Tierhaltungsverbot in einem Mietvertrag mittlerweile rechtlich gar nicht mehr wirksam, weil ein Mieter dadurch unangemessen benachteiligt wird. „Weder die Kleintierhaltung noch die Hunde- und Katzenhaltung darf pauschal verboten werden, das hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden“, weiß die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. Das bedeutet im Umkehrschluss allerdings noch lange nicht, dass Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen immer erlauben müssen. „Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs muss der Vermieter immer eine Einzelfallabwägung der Interessen aller Beteiligten vornehmen. Hierbei muss er unter anderem auch beachten, dass die Hunde- und Katzenhaltung mittlerweile zum Leben dazugehört. Nur wenn bei dieser Abwägung ein berechtigtes Interesse des Vermieters an einem Verbot herauskommt, ist die Ablehnung im Einzelfall möglich.“
Für Wohnungssuchenden ist das nur ein schwacher Trost, denn wenn der Vermieter nicht an jemanden vermieten möchte, der ein Tier hält, kann ihn niemand dazu zwingen. Im Zweifel wird er sich einfach ohne Angabe von Gründen für einen anderen Mieter entscheiden. Gerade auf dem derzeit sehr angespannten Wohnungsmarkt dürfte es an Interessenten nicht fehlen.
Doch was kann man als Wohnungssuchender tun? „Es ist gut nachvollziehbar, dass Mieter in der Not ihre Hunde oder Katzen verschweigen oder verleugnen. Rechtlich kann man aber nur dazu raten, von Anfang an mit offenen Karten zu spielen, insbesondere wenn es gleich mehrere Tiere sind. Das ist nicht nur fair, sondern auch rechtlich korrekt. Es sollte nicht verschwiegen oder verneint werden, wenn ein Hund oder eine Katze einzieht, da eine solche arglistige Täuschung den Vermieter zur Anfechtung und Kündigung des Mietvertrages berechtigen könnte. Auch wenn schon ein Mietverhältnis besteht und ein Hund oder eine Katze einziehen soll, sollte das unbedingt mit dem Vermieter abgesprochen werden, wenn die Haltung nicht ausdrücklich im Mietvertrag erlaubt ist. Am besten ist eine schriftliche Vereinbarung.“ Langfristig bleibt also nur Geduld zu haben und ehrlich zu sein. Und zu hoffen, dass sich die ablehnende Haltung vieler Vermieter durch positive Erfahrungen und vorbildliche Tierhalter schrittweise ändert.
Natürlich gibt es auch Wohnungseigentümer, die damit einverstanden sind, dass Mieter mit Tieren einziehen und gute Erfahrungen damit gemacht haben. Dass Katzen die Wände zerkratzen und Hunde den ganzen Tag lang bellen, sind schließlich absolute Ausnahmen, die aber leider dazu geführt haben, dass Tierhalter, die eine Wohnung mieten möchten, schlechte Chancen haben. Auch wenn Sie derzeit nicht auf der Suche nach einer Wohnung sind, seien Sie dennoch stets ein vorbildlicher Tierhalter und ein freundlicher Mieter, mit dessen Vierbeiner es keine Konflikte gibt. So wird sich ihr Vermieter vielleicht auch später wieder dafür entscheiden, an Tierhalter zu vermieten.
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