Wohnen mit Hund – Rechtswissen kompakt

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In 43 Prozent aller Haushalte in Deutschland werden Tiere gehalten. Davon leben in 16 Prozent der Haushalte ca. 7,9 Mio. Hunde [1], Anzahl stetig steigend. Dabei läuft das Zusammenleben zwischen Hund und Mensch nicht immer problemlos – gerade dann, wenn der Hund zum Streitpunkt unter Nachbarn wird. Denn ein Streit mit seinen Mitmenschen kann die Hundehaltung und das Zusammenleben deutlich erschweren oder gar unmöglich machen. Aus rechtlicher Sicht ist das „Halten von Hunden“ ein sehr schwieriges Thema. Nicht umsonst ist es – gemessen an den richterlichen Beschlüssen – das wohl umfangreichste Rechtsgebiet im Bereich Hundehaltung.
Hundehalter sollten daher wissen, worauf es ankommt und die Rechtslage kennen. MERA hat in einem mehrteiligen Recht-Spezial zum Thema „Wohnen mit dem Hund“ (E-Book) alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Das Wichtigste in Kürze, hier in der Übersicht:
o Die Hundehaltung in Mietwohnungen wird in erster Linie durch den Mietvertrag geregelt.
o Die geltende Hausordnung ist dabei zu beachten.
o Schließen Sie einen Formularmietvertrag ab, dann ist ein pauschales Verbot der Hundehaltung unwirksam.
o Halten Sie einen Listenhund, werden zusätzliche Bedingungen an Sie gestellt.
o Kaufen Sie einen Hund im Tierheim, sind die jeweiligen Verträge genauestens zu prüfen, da Sie ansonsten kein Eigentumsrecht erhalten.
o Die Regeln zur Hundehaltung in Eigentumswohnungen ergeben sich aus der Teilungserklärung, der Hausordnung und den Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft.
o Hundehaltung im eigenen Haus ist grundsätzlich erlaubt, jedoch sind die Belange und Interessen der Nachbarn zu wahren.
Ausführliche Informationen finden Sie unter dem folgenden Link im MERA E-Book „Hundewissen kompakt. Recht – Wohnen mit dem Hund“ oder hier im Download ➡ Kostenloses e-Book

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[1] Quelle: Studie „Der deutsche Heimtiermarkt 2015“ vom Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e. V. und Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF)

[PM: www.Meradog.com]

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