Sicherer Spaziergang für Hund und Wildtiere
Hunde brauchen Auslauf, auch für ihre Menschen kann ein Waldspaziergang erholsam sein. Das Spannungsfeld zwischen den Bedürfnissen des Hundes und dem Schutz der Ökosysteme ist jedoch groß. Deshalb sollten Hundehalter die gesetzlichen Regeln kennen, um niemanden zu gefährden – auch nicht das Leben des eigenen Vierbeiners.
Frische Luft, menschenleere Wege, unberührte Natur: Für einen Spaziergang im Wald gibt es viele gute Gründe. Gerade für Hunde sind Wald- und Forstgebiete ein Traumziel mit spannenden Gerüchen und Platz zum Toben. Kaum werden sie jedoch von der Leine gelassen und tollen ins Gebüsch, betreten sie den Lebensraum von Wildtieren und Pflanzen – und damit auch ein Spannungsfeld, in dem Förster und Jäger mit dem Auftrag unterwegs sind, freilebende Tiere vor wildernden Hunden und Katzen zu schützen. Nach Paragraph 23 des Bundesjagdgesetzes „umfasst der Jagdschutz (…) den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften“.
„Freilaufende Hunde können Wildtiere, wie zum Beispiel Rehkitze, aufschrecken und verletzen“, sagt Torsten Reinwald, Pressesprecher und stellvertretender Geschäftsführer vom Deutschen Jagdverband e. V. Laut geltendem Jagdrecht dürfe sogar auf einen freilaufenden Hund geschossen werden. Allerdings nur unter der Bedingung, dass der Hund ohne seinen Halter unterwegs ist, also nicht unter direkter Einwirkung steht, und der Vierbeiner erkennbar Wildtieren im Wald nachstellt und diese gefährdet. „Die Tötung des Hundes ist allerdings die allerletzte Möglichkeit und kommt äußerst selten vor“, stellt Reinwald klar. Trifft ein Förster oder Jäger auf einen freilaufenden Hund, versucht er in der Regel zunächst den Besitzer ausfindig zu machen.
Regelungen zum Schutz der Natur
Damit es zu solchen Konfliktsituationen gar nicht erst kommt, sollte der Schutz der Natur für Hundehalter die oberste Grundregel beim Waldspaziergang sein und das Mensch-Hund-Gespann die vorgezeichneten Wanderwege nicht verlassen. Wildtiere sind dann ganz entspannt – selbst wenn Spaziergänger nur wenige Meter entfernt sind.
Zudem gelten je nach Bundesland unterschiedliche gesetzliche Regelungen. „Ich empfehle jedem Hundebesitzer, sich beim Ordnungsamt zu informieren, welche Regelungen für den Vierbeiner vor Ort gelten“, sagt Reinwald. „So kann es zum Beispiel sein, dass einzelne Kommunen Sonderregelungen erlassen, die über die Landesgesetze hinausgehen.“
In den Landeswaldgesetzen sowie dem Bundeswaldgesetz (BWaldG) ist festgehalten, was im Wald erlaubt ist und was nicht. Hierzu gehört unter anderem auch, ob im jeweiligen Bundesland eine Leinenpflicht für den Vierbeiner gilt und wie hoch bei Verstoß die Verwarn- bzw. Bußgelder sind. Während beispielsweise in Waldgebieten von Mecklenburg-Vorpommern ganzjährig Leinenpflicht gilt, müssen die Tiere in Niedersachsen oder Sachsen-Anhalt lediglich in der Brut- und Setzzeit an die Leine genommen werden. Missachtet der Hundehalter die Regelung, können Geldbußen von 50 bis zu 2.500 Euro drohen – in besonders groben Fällen fallen die Strafen sogar noch höher aus.
In der Brut- und Setzzeit von März bis Juli sollten Hunde bei einem Spaziergang in der freien Natur grundsätzlich angeleint sein, um die Aufzucht von Jungtieren nicht zu gefährden. In einigen Bundesländern ist dies sogar gesetzlich vorgeschrieben. „Wildtiere wie Rehe oder Hirsche haben ihre Kinderzimmer teilweise nur wenige Meter von den Wanderwegen entfernt“, berichtet Reinwald. „Stehen Hund und Halter plötzlich vor einem Rehkitz, gilt der sofortige Rückzug. Auf keinen Fall sollte das Jungtier angefasst oder gar mitgenommen werden.“
Freilauf nur mit Bedingungen
Für entspannte Spaziergänge in jedem Umfeld sorgt ein guter Grundgehorsam des Hundes. „Als Hundehalter kann ich meinem Tier nur Freiheiten geben, wenn ich weiß, dass es auf mich hört“, sagt Reinwald. Der Hund sollte stets in Sichtweite bleiben und ein Notsignal wie einen Trillerpfiff, ein Handsignal oder ein Signalwort kennen. Rennt der Hund etwa auf eine Bundesstraße zu oder jagt ein Reh, muss das Notsignal ausreichen, um ihn zum Stoppen zu bringen. Andernfalls sollte er einfach gleich an der Leine bleiben, damit Hund, Halter und Waldbewohner entspannte Stunden erleben.
Quellenangabe
Beitrag: IVH