Das Tierschutzgesetz gilt auch für Diensthunde

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Laut aktueller Berichterstattung der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) zieht Niedersachsen seinen umstrittenen Antrag im Bundesrat zurück, der den Einsatz von Stachelhalsbändern und Schmerzreizen bei Diensthunden legitimieren wollte. Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:

„Wir sind froh, dass unser Protest Erfolg hatte, sich der Tierschutzgedanke durchsetzt und damit auch die Innenminister*innen Recht und Ordnung stärken. Ein guter, konsequenter Schritt von Herrn Pistorius. Das Verbot von Stachelhalsbändern und anderen schmerzhaften Mitteln gilt bei allen Hunden, auch bei Diensthunden in Ausbildung und Einsatz. Das Tierschutzgesetz ist und bleibt eben nicht beliebig, sondern ist für alle verbindlich – auch für den niedersächsischen Innenminister und die Polizei sowie für alle, die Hunde im Schutzdienst ausbilden und führen.“

Der Deutsche Tierschutzbund hatte während der Debatte um den niedersächsischen Antrag mehrfach darauf hingewiesen, dass das Tierschutzgesetz bereits seit 1986 verbietet, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Die Anfang 2022 in Kraft getretene novellierte Tierschutz-Hundeverordnung konkretisierte dieses Verbot lediglich: Bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden dürfen keine Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel verwendet werden. Dass Stachelhalsbänder als Tierquälerei eingestuft werden müssen und ihr Einsatz verboten sei, hatte das Oberlandesgericht Hamm bereits 1985 klargestellt – obwohl Tiere zu dieser Zeit gesetzlich noch als Sache galten und der Tierschutz noch keinen Verfassungsrang hatte.

Quelle
Deutscher Tierschutzbund e.V.