Stuttgart, 4. Januar 2022 – Am Samstag trat eine neue Auflage der Tierschutzhundeverordnung in Kraft. Diese untersagt es unter anderem, sogenannte Qualzuchtrassen auf Veranstaltungen auszustellen. Außerdem sieht sie ein Verbot der Anbindehaltung ab 2023 vor. Trotz einiger positiver Entwicklungen