Der Deutsche Tierschutzbund hat Strafanzeige gegen eine Züchterin gestellt, die kupierte Dobermänner zum Verkauf bietet. Während das Kupieren selbst in Deutschland verboten ist, sind Verkauf und Haltung der kupierten Tiere grundsätzlich legal. Das Kupierverbot umgehen Züchter regelmäßig, indem sie einen Teil von Rute und Schlappohren im Ausland amputieren lassen – ein regelrechter Kupiertourismus. Der Deutsche Tierschutzbund beruft sich darauf, dass die Hunde aber auch nach der OP, beim Rücktransport nach Deutschland, noch Schmerzen erleiden – ohne dass der laut Tierschutzgesetz vorgeschriebene „vernünftige Grund“ gegeben ist.
„Wenn Teile von Ohren oder Schwanz weggeschnitten werden, ist dies für die Tiere mit erheblichen Leiden verbunden – auch nach der OP hält der Amputationsschmerz noch mehrere Wochen an“, erklärt Andrea Furler-Mihali, Referentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. „Wer den Schmerz für die Hunde vorsätzlich herbeiführt, verstößt nicht nur gegen das Tierschutzgesetz, sondern nimmt auch billigend das Leid der Tiere in Kauf. Dass unkupierte Dobermänner angeblich verstärkt zu Ohrentzündungen neigen sollen, ist eine reine Schutzbehauptung und tiermedizinisch nicht nachgewiesen.“
Für das Kupieren der natürlichen Schlappohren des Dobermanns wird eine Schablone angelegt und überstehende Teile mit einem Skalpell abgeschnitten, sodass nur ein Drittel des Ohres bestehen bleibt. Dabei werden mehrere Adern und Nervenstränge durchtrennt. Bei der Rute, die meist auf wenige Zentimeter gekürzt wird, wird die Haut zirkulär eingeschnitten, zurückgezogen und die Rute zwischen zwei Wirbeln durchtrennt. Neben den Schmerzen hat die Amputation auch Auswirkungen auf das Verhalten: Untersuchungen zeigen, dass Hunde in ihrem Ausdrucksverhalten stark eingeschränkt sind, wenn die Signalwirkung von Schwanz und Ohren fehlt.
Kupierverbot wird oft umgangen
Das Tierschutzgesetz verbietet in Deutschland seit mehr als 20 Jahren, Körperteile von Tieren, wie Rute oder Ohren, vollständig oder teilweise zu amputieren. Züchter oder Besitzer lassen den Eingriff daher oft im Ausland durchführen – in Osteuropa, aber auch in Italien, Österreich, Frankreich oder Belgien. In seiner Strafanzeige gegen eine Züchterin aus Thüringen stützt sich der Deutsche Tierschutzbund darauf, dass laut dem Tierschutzgesetz keinem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden ohne vernünftigen Grund zugefügt werden dürfen, die Tiere jedoch auch bei ihrer Rückkehr nach Deutschland noch unter dem Eingriff leiden. Bereits zuvor hatten Gerichte aus diesem Grund Züchter wegen Tierquälerei verurteilt.
Mehr Informationen: www.tierschutzbund.de/kupierverbot