Ein Vierbeiner verpflichtet!

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Steuer, Leine und Co.: Welche Pflichten Hundehalter haben

Hannover Die Entscheidung ist gefallen und das neue tierische Familienmitglied darf bald einziehen – eine aufregende Zeit im Leben eines jeden Hundebesitzers in spe! Nun gilt es, das Zuhause für den Vierbeiner vorzubereiten. Neben Körbchen, Napf und Leckerlis gehören noch einige weitere Punkte auf die To-Do-Liste, wie Sven Knoop, Experte der AGILA Haustierversicherung, weiß. „Wer Hunde hält, muss auch verschiedenen Pflichten nachkommen, die über die alltägliche Versorgung der Tiere hinausgeht.“ Dabei handelt es sich häufig um gesetzlich festgelegte Vorschriften. „Hier sollten Besitzer sich gut informieren, denn die Vorgaben unterscheiden sich meist von Bundesland zu Bundesland.“ 

Ein Beispiel ist die verpflichtende Hundesteuer. Sie wird sogar kommunal festgelegt und schwankt daher stark. Zum Vergleich: Während Halter in Mainz jährlich 186 Euro für ihren 1. Hund zahlen, werden im bayerischen Ettal nur zehn Euro fällig. Auch die Rasse des Tieres beeinflusst die Höhe der Steuer, in einigen Bundesländern und Kommunen werden sogenannte Listenhunde festgelegt, deren Haltung dann besonders teuer ist. Dennoch ist eine Meldung hier die bessere Wahl: Denn wer seine Vierbeiner nicht ordnungsgemäß anmeldet, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen. 

Ebenfalls abhängig vom Wohnort ist die Pflicht zur Haftpflicht für Halter. „Katzen oder Kleintiere wie Meerschweinchen fallen in die private Haftpflichtversicherung, wenn sie Schäden verursachen. Hundebesitzer benötigen jedoch eine separate Versicherung für ihre Tiere, um im Fall der Fälle abgesichert zu sein“, erklärt AGILA-Experte Knoop. In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen ist die spezielle Haftpflichtversicherung Gesetz. Andere Bundesländer machen diese Pflicht abhängig von der Rasse; lediglich Mecklenburg-Vorpommern schreibt keine allgemeine Versicherungspflicht vor. 

Ein bundesweiter Flickenteppich zeigt sich auch bei der Frage „Leinenpflicht: Ja oder Nein?“. Mancherorts beschränkt sich die Anleinpflicht auf bestimmte Zeiträume, damit während der Brut- und Setzzeit Vögel und andere Tiere geschützt werden. In anderen Städten gibt es wiederum definierte Flächen, auf denen Vierbeiner jederzeit frei laufen dürfen. Auch bei Ausflügen und Urlauben sind ihre Halter in der Pflicht, sich rechtzeitig über die örtlichen Vorschriften zu informieren und entsprechende Schilder zu beachten. 

Unabhängig von den regionalen Regelungen liefert die Tierschutz-Hundeverordnung grundlegende Vorgaben für ein artgerechtes Hundeleben. So ist darin unter anderem festgelegt, dass Hunde ausschließlich in Räumen mit natürlichem Tageslicht und Zugang zu ausreichend frischer Luft gehalten werden dürfen. Auch wer seine Vierbeiner im Freien halten möchte, findet hier die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Einen kleinen Lichtblick inmitten all der bürokratischen Pflichten und Vorgaben gibt es für Besitzer dennoch: Immerhin die Kosten für die Hundehaftpflichtversicherung lassen sich von der Steuer absetzen. Sie zählt als private Versicherung zu den Sonderausgaben und senkt somit die Steuerlast!

Quellenangabe:
Beitrag: Agila Versicherung
Bild: Pixabay