Wenn der tierische Liebling zu Hause bleiben muss

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Sulzbach/Ts., im Juni 2021 – Der langersehnte Mallorca-Strandurlaub steht vor der Tür, das Flugticket zu den Verwandten in die Staaten ist gebucht und die Koffer für den Barcelona-Trip sind gepackt. Dank der vielen Corona-Lockerungen ist Reisen wieder weitestgehend möglich. Doch wohin mit dem geliebten Haustier? Manchmal ist die Reise einfach zu weit, zu gefährlich oder zu umständlich. Dann ist es besser, ohne den tierischen Liebling zu verreisen. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes kostenloses Haustierregister betreibt, hat daher die wichtigsten Tipps für die Urlaubsbetreuung des Haustieres zusammengefasst.

Nicht immer kann das tierische Familienmitglied seine Menschen in den Urlaub begleiten. Je nach Art der Reise sind Tierhalter manchmal besser beraten, ihr Haustier bei Bekannten oder Verwandten sicher unterzubringen oder es in die Obhut einer professionellen Betreuung zu übergeben. Denn nicht alles, was wir Menschen aufregend finden, macht den Tieren Spaß. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, wie Halter die Zeit ihrer Abwesenheit für ihren tierischen Partner überbrücken können. Welche Art der Tierbetreuung für ihren Vierbeiner die richtige ist, müssen Tierhalter im Einzelfall entscheiden. Ohne tägliche Versorgung und Betreuung darf ein Tier jedoch keinesfalls alleine zu Hause bleiben. 

Katzen fühlen sich meist zu Hause am wohlsten. Ist es nicht möglich, sie in ihrer gewohnten Umgebung zu belassen, sollten Halter so viel Vertrautes wie möglich – beispielsweise Spielzeug, Decken, Kissen, Körbchen – mit zur Betreuung geben. Zudem ist es ratsam, den tierischen Liebling einen Tag vorher dort hinzubringen, so wird Stress bei Tier und Halter unmittelbar vor ihrer Abreise vermieden. 

Tiersitter und Pensionen lassen sich über verschiedene Online-Plattformen finden. Halter sollten hier unter anderem darauf achten, dass diese eine entsprechende Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz haben. Auch private Portale, über die Tierfreunde sich austauschen und anderen freiwillig Hilfe anbieten, gibt es mittlerweile zahlreich. Zudem bieten auch einige Tierheime neben der Unterbringung von Tieren in Not eine Urlaubsbetreuung für Hund, Katze und Kleintiere an. Bei externer Betreuung sollten sich Tierhalter rechtzeitig um einen Platz kümmern, da die Kapazitäten meist begrenzt sind. 

Bevor der Halter jedoch seine Wahl trifft, ist ein vorheriges und kostenloses Kennenlernen ein Muss für Tier und Betreuer. Stimmt die Chemie? Was sagt das Bauchgefühl? Denn trotz aller fachlicher Referenzen und schönem Auslauf: Das Wichtigste ist, dass sich das Tier wohlfühlt und die Halter es mit gutem Gewissen dort lassen können. 

Rechtliches mit dem Tiersitter vorab klären

Leider geschieht es sehr häufig, dass es aus den verschiedensten Gründen zu Streitigkeiten bei der Rückgabe von Pflegetieren kommt, weiß die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. Sie rät daher dazu, klare Verhältnisse zu schaffen: „Tierhalter sollten unbedingt einen schriftlichen Verwahrungsvertrag mit den Tierbetreuern abschließen, in dem unter anderem festgelegt wird, dass das Tier lediglich in Pflege gegeben wird und wann es wieder abgeholt wird. Auch wie mit in dieser Zeit entstehenden Kosten für Futter und Pflege umgegangen wird und dass der Betreuer kein Zurückbehaltungsrecht hat, sollte besprochen und festgehalten werden.“ Ein solcher Vertrag ist zwar auch mündlich wirksam, sollte aber sicherheitshalber schriftlich festgehalten werden, rät die Anwältin und ergänzt: „Dies gilt auch unter Freunden und Familienmitgliedern, da die Praxis zeigt, dass es insbesondere hier oft zu Missverständnissen und anschließenden Auseinandersetzungen kommt.“ Leidtragend ist dann oft das Tier, daher ist Achtsamkeit geboten.

Für Hunde sind eigene Haftpflichtversicherungen, mit denen sich die Halter für entstehende Schäden absichern können, ratsam. Schäden durch Katzen sollten im Idealfall in der bereits bestehenden Privathaftpflichtversicherung mit umfasst sein.

Schutz durch Kennzeichnung und Registrierung

Tierhalter sollten immer daran denken, ihr Tier mit einem Transponder kennzeichnen zu lassen und es anschließend kostenlos im Haustierregister von TASSO zu registrieren. Die 15-stellige Nummer, die auf dem Chip im Transponders gespeichert ist, wird gemeinsam mit den Tier- und Halterdaten in der TASSO-Datenbank hinterlegt. Im Falle des Entlaufens hat die „Urlaubsvertretung“ so die besten Chancen, den Vierbeiner wiederzufinden. 

Quellenangabe
Beitrag: TASSO e.V.