BTK veröffentlicht Merkblatt für Tierhalter zur Änderung in der GOT (BTK/Berlin) – Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um die sogenannte
Gebühren werden nach neun Jahren endlich erhöht (BTK/Berlin) Der Bundesrat hat am 7. Juli einer vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgeschlagenen Änderung der Tierärztegebührenordnung (GOT) zugestimmt. Die Gebühren