Bitte nicht stören

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Wildtiere benötigen für die Aufzucht des Nachwuchses Ruhe

Viele heimische Wildtiere wie Rehe, Wildschweine, Feldhasen, Kaninchen und Vögel bringen während der sogenannten Brut- und Setzzeit, die von März bis Juli andauert, ihre Jungtiere zur Welt. Damit weder die Eltern noch die Jungtiere gefährdet oder gestört werden, sollte man sich bei Spaziergängen in Wald und Feld besonders rücksichtsvoll verhalten. Vor allem, wenn Hunde die Ausflüge begleiten.

Auf den Wegen bleiben und die Natur trotzdem genießen…

Rehe und Feldhasen setzen ihre Jungtiere gerne in Wiesen und Feldern ab und kehren nur zum Säugen zu ihnen zurück. Geschützt im hohen Gras sind die Jungen sicher vor möglichen Fressfeinden und Störungen. Wildschweinbachen hingegen führen ihre Frischlinge durch Wald und Flur und verteidigen diese vehement gegen mögliche Angreifer. Viele Vögel bauen ihre Nester in Sträuchern, Hecken und Bäumen, die Gelege und Jungtiere sind dadurch geschützt. Die meisten Wiesenbrüter, wie die Feldlerche, nutzen für die Errichtung des Nestes hohes Gras zur Deckung – die dunkel marmorierten Eier sind auf dem Boden bestens getarnt.

Kurz nach der Geburt oder dem Schlupf besitzen viele Jungtiere noch keinen Fluchtreflex. Entweder verlassen sie sich auf ihre Tarnung, wie beispielsweise Rehkitze und Feldhasen, oder sie sind noch nicht kräftig oder schnell genug, um vor einer möglichen Gefahr zu fliehen – wie die Jungvögel vieler Wiesenbrüter. Jede Störung verursacht daher bei den Jungtieren nicht nur Stress, sondern kann auch dazu führen, dass die Eltern, die zumeist in der Nähe verweilen und Nahrung suchen, nicht zu ihnen zurückkehren. So ist eine Berührung der Jungtiere durch Menschen unbedingt zu vermeiden, denn durch den fremden Geruch besteht die Gefahr, dass die Elterntiere ihre Jungtiere verstoßen – gegebenenfalls mit einem tödlichen Ende für die Jungtiere. Findet man hingegen ein Jungtier, das verletzt oder krank aussieht, sollte der zuständige Jagdpächter oder eine Wildtierauffangstation kontaktiert werden. Ist der Jagdpächter nicht bekannt, können das für die Region zuständige Ordnungsamt oder die örtlichen Polizeidienststellen weiterhelfen. Die Jungtiere dürfen aber nicht mitgenommen werden, da ihre Pflege, Versorgung und Aufzucht nicht nur großes Wissen voraussetzt, sondern auch ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Jagdrecht darstellen kann.

Hunde an der Leine und Katzen möglichst im Haus lassen

Freilaufende Hunde können für Jungtiere eine erhebliche Gefahr darstellen. Leider gibt es regelmäßige Berichte, dass Rehmütter oder Kitze von freilaufenden Hunden zu Schaden kamen. Auch wenn es nicht immer mit dem Tod des Wildtieres einhergehen muss, kann auch das Spielen eines Hundes für die Wildtiere mit enormem Stress verbunden sein, da diese nicht zwischen Spiel und Hatz oder Jagd unterscheiden können. Verantwortungsvolle Hundehalter lassen daher ihren Hund während dieser Phase bei Spaziergängen im Feld und im Wald angeleint.

Aber nicht nur Hunde, sondern auch Katzen stellen während der Brutzeit eine potenzielle Gefahr für viele Vögel und Kleintiere dar. Beim Umherstreifen durch Gärten und Wälder sind vor allem Jungvögel der Bodenbrüter oder noch nicht flugfähige Tiere durch sie bedroht. Was für die Katze oftmals nur ein Spiel sein mag, endet für viele Vögel unter Umständen tödlich, da selbst kleinste Verletzungen durch die Zähne einer Katze zu schweren Infektionen führen können.

Um Vögel zu schützen, können Katzenhalter mit einfachen Mitteln vorbeugen. Ein intensives Spiel mit der Katze im Haus kann etwa helfen, dass sie weniger Interesse an der Vogeljagd hat. Eine langfristig sinnvolle Option ist die Umgestaltung des eigenen Gartens, damit er Vögeln nicht nur geeigneten Lebensraum, sondern auch Schutz vor Jägern bietet. Dornige Büsche verschaffen Vögeln eine Versteckmöglichkeit, in die Katzen nicht hineinkommen. Auch Nisthilfen, aufgehängt an Bäumen oder Fassaden, bieten gefiederten Familien ein sicheres Zuhause. Vogelnester in Bäumen sollten nach Möglichkeit vor Freigängern abgesichert werden – etwa durch Brombeerranken, die verhindern, dass Katzen die Äste hochklettern.

Da besonders viele Vögel in den frühen Morgen- und Abendstunden unterwegs sind, kann man außerdem versuchen, die Ausgangszeiten der Katze anzupassen, sie etwa morgens ein wenig später ins Freie zu lassen.

Bei der Gartenarbeit ebenfalls die Brutzeit beachten

Mit Verweis auf die Brutzeit der Vögel schreibt das Bundesnaturschutzgesetz vor, dass während der Zeit vom 1. März bis zum 30. September das Abschneiden oder Beseitigen von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen verboten ist. Lediglich „schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“ sind erlaubt. Natürlich muss auch hierbei auf brütende Vögel Rücksicht genommen werden. Vor einem schonenden Pflegeschnitt sollte daher unbedingt kontrolliert werden, ob dadurch eine Beeinträchtigung für Vögel entstehen kann. Ist diese nicht ausgeschlossen, ist der Schnitt auf den Herbst zu verlegen.

Wir alle erfreuen uns an der Vielfalt der Natur und suchen dort Ruhe und Abwechslung vom oftmals stressigen Alltag. Daher sollten wir gerade in der Brut- und Setzzeit den Wildtieren die dringend benötigte Ruhe geben und unser Verhalten durch die Einhaltung weniger Empfehlungen anpassen. Ein kleiner, kostenfreier, aber überaus wichtiger Beitrag zum Artenschutz und zum Erhalt der Biodiversität.

Quellenangabe:
IVH/BNA