Verbot von Beiß- und Angriffstraining

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Österreich setzt wichtiges Zeichen für mehr Tierschutz

Auch deutsche Politik muss sich für ein solches Verbot einsetzen – zum Schutz von Hunden und Menschen

Wien / Stuttgart, im März 2025 – Hunde sind keine Waffen: Nach jahrelangem Einsatz von Hundetrainern, Tierschutzorganisationen und der Presse für ein Verbot von Beiß- und Angriffstraining in Österreich gibt es nun einen Erfolg. Der österreichische Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch hat als eine seiner letzten Amtshandlungen eine Verordnung erlassen, die Privatpersonen untersagt, Vierbeiner im Training auf Menschen zu hetzen. Ab dem 15. April 2025 ist jede Ausbildung von Hunden, die aggressive Verhaltensweisen wie Beißen oder Angriffsverhalten fördert, verboten. Eine entsprechende Novelle der Hundeausbildungsverordnung soll verhindern, dass die Tiere von ihrem Halter sowie beim Training absichtlich „scharfgemacht“ und so zu einer Gefahr für ihre Umwelt werden. Eine Problematik, die auch in Deutschland immer wieder auftritt. Dies verschärft nicht nur die Situation in Tierheimen, sondern führt auch dazu, dass Lebewesen bei Angriffen von Hunden mitunter schwer verletzt werden. Neben der Forderung nach der Einführung eines Hundeführerscheins appelliert PETA an die neue Bundesregierung, das sogenannte Beiß- und Angriffstraining auch in Deutschland zu verbieten.

„Hunde sind unsere Familienmitglieder, unsere Freunde und keine Waffen. Dass sie oftmals mit tierschutzwidrigen Hilfsmitteln auf Menschen gehetzt werden und sich in Körperteilen verbeißen müssen, ist mit dem Tierschutz nicht vereinbar“, so Jana Hoger, Tierpsychologin und Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Österreich geht mit dem Aus für das sogenannte Beiß- und Angriffstraining einen wichtigen Schritt für mehr Tierschutz im Land. Deutschland sollte sich daran ein Beispiel nehmen und dringend nachziehen.“

Gewalt- und Dominanzszenarien haben im Hundetraining nichts verloren
Hunde gehören in den meisten deutschen Haushalten mittlerweile zur Familie. Dennoch sind Tierquälerei und tierschutzwidrige Haltung und Ausbildung noch weit verbreitet. Unter dem Deckmantel des Gehorsams werden Hunde im sogenannten Gebrauchshundesport auf Menschen gehetzt und müssen sich beispielsweise im sogenannten Schutzärmel oder anderen Körperteilen verbeißen. Um das aggressive Verhalten zu erzwingen, kommt häufig tierschutzwidriges Zubehör zum Einsatz. Diese Hunde können dann auch eine Gefahr für die Menschen und andere Lebewesen darstellen, da sie Opfer von oftmals jahrelanger Misshandlung sind. Laut dem Tierschutzgesetz (§ 2 und § 3 Nr. 5) ist es verboten, Tiere mit Methoden zu trainieren, die ihnen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Dies schließt schmerzverursachende „Hilfsmittel“ oder andere aversive Trainingsmethoden eigentlich aus. § 2 Abs. 5 der Tierschutz-Hundeverordnung verbietet beim Ausbilden, Erziehen oder Trainieren von Hunden sogar ausdrücklich den Einsatz von Stachelhalsbändern und ähnlichen Mitteln. Dennoch sind genau diese noch weit verbreitet. Ein generelles Verbot für das sogenannte Beiß- und Angriffstraining in Deutschland kann dazu beitragen, das Leid tausender Hunde zu beenden, die für den sogenannten Schutzhundesport ausgebeutet werden.