Forderungspapier
Die folgenden Organisationen – Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Bundesverband
Tierschutz e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Menschen für Tierrechte –
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V., Deutsche Juristische Gesellschaft für
Tierschutzrecht e.V., Deutscher Tierschutzbund e.V., PROVIEH e.V., Tierschutznetzwerk Kräfte
bündeln und VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz – fordern im Entwurf des
Tierschutzgesetzes zumindest folgende Anpassungen vorzunehmen, um ein Mindestmaß an
Tierschutz in Deutschland umzusetzen:
- Keine Legalisierung von Tierleid aufgrund wirtschaftlicher Interessen (§ 1)
Konkretisierung des vernünftigen Grundes, damit wirtschaftliche Gründe an sich nicht
mehr legitimieren, dass Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. - Erlaubnispflicht für das Züchten und Halten aller (Nutz-) Tierarten (§ 11)
Geltungsbereich des §11 auf alle Tierhaltungen – landwirtschaftliche, gewerbliche und
private – ausweiten sowie Pflicht einer regelmäßig zu erneuernden Erlaubnis zur
Tierhaltung. Als Bedingung für eine Erlaubnis sollte zudem ein Nachweis über regelmäßige
Fort- oder Weiterbildungen erbracht werden. - Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen (§§ 11b, 11e & 21)
Die im Entwurf enthaltenen Übergangsfristen, wie z. B. bei der Anbindehaltung von zehn
Jahren, der Qualzucht von 15 Jahren und der Regelung bei Zirkustieren sind nicht zu
rechtfertigen. - Verbot der Anbindehaltung unabhängig von der Tierart (§§ 2b, 21 Abs. 1b)
Verbot der Anbindehaltung, unabhängig davon, ob die Tiere dieser Haltungsform
ganzjährig oder saisonal ausgesetzt sind. - Videoüberwachung in jedem Schlachthof (§ 4)
Größenunabhängige Videoüberwachung: Streichung der Ausnahme für kleine und mittlere
Schlachtbetriebe, da Verstöße und Skandale alle Schlachthöfe betreffen. - Chirurgische Eingriffe nur unter Betäubung (§ 5)
Eingriffe dürfen nur unter wirksamer Schmerzausschaltung durchgeführt werden und nicht
wie heute üblich ohne Betäubung oder Schmerzbehandlung. - Keine Amputationen zur Anpassung von Tieren an Haltung oder Nutzung (§ 6)
Verbot von Amputationen, die Tiere an Haltungsformen oder Nutzung anpassen, wie z. B.
das Abschneiden der Ringelschwänze bei Schweinen, das Enthornen von Kälbern oder
das Kupieren der Schwänze bei Jagdhunden. - Vollzugsfähiges Verbot der Qualzucht – vom Heimtier bis zum “Nutz”tier (§ 11b)
Qualzuchtregelung für die Haltung, den Handel, den Import und die Weitergabe, auf
Grundlage klar definierter angeborener Defekte, ohne unangemessene Übergangsfristen. - Verbot vom Stutenblut-Hormon in der Tierzucht (§ 12)
Verbot der Gewinnung, Anwendung und des Importes des Hormons PMSG aus dem Blut
schwangerer Stuten, insbesondere zu Zwecken der Tierzucht. - Verbot von Lebendtierexporten in Drittstaaten (§ 12)
Lebendtiertransporte in außereuropäische kritische Drittstaaten müssen verboten werden. - Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von Katzen und Hunden (§ 2a Abs. 1b)
Eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht entlastet Tierheime und hilft im Kampf
gegen den illegalen Tierhandel. - Kastrationsverpflichtung für Freigängerkatzen (§ 13b)
Zum Katzenschutz ist eine bundesweite Kastrationspflicht gekoppelt an eine
Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen mit unkontrolliertem Freigang aus
Privathaushalten notwendig. - Positivliste für den Handel und die Haltung von Heimtieren (§§ 2, 13 Abs. 4)
Es sollen nur solche Tiere gehalten werden dürfen, gegen deren Haltung keine Bedenken
aus Tier-, Natur- und Artenschutzsicht sowie aus Gründen des Gesundheitsschutzes und
der öffentlichen Sicherheit bestehen. - Verpflichtende theoretische Sachkunde vor Anschaffung eines Heimtieres (§ 11)
Vor dem Kauf eines Heimtieres sind die künftigen Halter*innen verpflichtet, einen
theoretischen Sachkundenachweis über die Haltung, Ansprüche und Kosten des Tieres zu
absolvieren. - Vollständiges Verkaufsverbot für Tiere auf öffentlichen Plätzen (§ 11c)
Um den illegalen Handel zu beschränken und den Vollzug zu erleichtern muss das
Verkaufsverbot auf öffentlichen Plätzen für private und gewerbsmäßige Verkäufer*innen
gelten, zudem sollte die Regelung nicht nur auf Wirbeltiere beschränkt sein. - Verpflichtender Identifikationsnachweis von Tieren im Online-Handel (§ 11d)
Sicherer Nachweis über die Identität der Anbietenden. Zudem sollte die Regelung nicht nur
auf Wirbeltiere beschränkt sein. - Verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus (§ 11 Abs. 4)
Deutschland muss, wie andere EU-Länder auch, die Haltung von Wildtieren in Zirkussen
vollständig beenden. - Strengere Vorgaben für Tierversuche (§§ 7, 8, 9)
Überarbeitung des Tierversuchsrechts orientiert an den Empfehlungen des Ausschusses
für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates.
Stimmen zum Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes
„Der Özdemir-Entwurf des Tierschutzgesetzes ignoriert das Staatsziel Tierschutz und bricht
mit nahezu allen Versprechen im Koalitionsvertrag. Massive Lücken im Tierschutzrecht
werden ignoriert, auch Özdemir orientiert sich mehr am Nutzen der Tiere für den Menschen
als am Schutz der Tiere. Zuallererst muss die FDP ihre Blockadepolitik aufgeben, das ist
derzeit eine liberale Taktik, die Tierleid verlängert. Das Parlament muss dringend den Entwurf
korrigieren und unter anderem die Anbindehaltung konsequent verbieten, künftige
Qualzuchten und Eingriffe an Tieren verhindern und bei Tierversuchen und Heimtieren
nachbessern. Sollte das nicht geschehen, werden wir alle Möglichkeiten ausnutzen, um vor
Gericht zu ziehen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Der Deutsche Tierschutzbund ist die Dachorganisation von über 740 örtlichen
Tierschutzvereinen und rund 550 Tierheimen. Er ist der größte Tierschutzdachverband in
Deutschland und in Europa und anerkannter Naturschutzverband. In eigenen
Auffangstationen hilft der Verband in Not geratenen Tieren; er unterstützt die
angeschlossenen Tierschutzvereine und betreibt ein einzigartiges Straßentierprojekt in der
Ukraine. Der Deutsche Tierschutzbund klärt auf, macht drängende Tierschutzthemen
öffentlich, sensibilisiert die Bevölkerung und berät bei Tierschutzfragen. Mit Standorten in
Berlin und Brüssel macht er Druck bei der Politik, führt persönliche Gespräche im Bundestag,
im EU-Parlament und mit der Bundesregierung.
„Die Folgen des illegalen Welpenhandels sind grausam und lange bekannt: Als
Gebärmaschinen missbrauchte Mutterhündinnen sowie ungeimpfte und todkranke Welpen,
die viel zu häufig in der neuen Familie versterben. Um der skrupellosen Welpenmafia das
Handwerk zu legen, ist die im Gesetzentwurf geplante Identitätsangabe ohne Überprüfung
auf Online-Plattformen bei weitem nicht ausreichend. Zur Rückverfolgbarkeit der
Händler:innen braucht es eine verpflichtende Identitätsüberprüfung von Anbietenden bei
Online-Tierverkäufen und eine bundesweite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für
Hunde und Katzen. Um darüber hinaus den tierquälerischen Handel mit Tieren einzudämmen,
sollte der Straßenverkauf von Tieren grundsätzlich verboten und eine Positivliste für den
Handel und die Privathaltung von Heimtieren eingeführt werden. Die Bundesregierung hat
jetzt die große Chance, den Tierhandel, der so häufig mit Leid verbunden ist, einzudämmen“,
sagt Femke Hustert, Leiterin der Hauptstadtrepräsentanz der globalen
Tierschutzstiftung VIER PFOTEN.
VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
VIER PFOTEN ist die globale Tierschutzorganisation für Tiere unter direktem menschlichem
Einfluss, die Missstände erkennt, Tiere in Not rettet und sie beschützt. Die 1988 von Heli
Dungler und Freunden in Wien gegründete Organisation tritt für eine Welt ein, in der Menschen
Tieren mit Respekt, Mitgefühl und Verständnis begegnen. Im Fokus ihrer nachhaltigen
Kampagnen und Projekte stehen Streunerhunde und -katzen sowie Tiere in der
Landwirtschaft, Heim- und Wildtiere – wie Bären, Großkatzen und Orang-Utans – aus nicht
artgemäßer Haltung sowie aus Katastrophen- und Konfliktzonen. Mit Büros in Australien,
Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Kosovo, den Niederlanden,
Österreich, der Schweiz, Südafrika, Thailand, der Ukraine, den USA und Vietnam sowie
Schutzzentren für notleidende Tiere in elf Ländern sorgt VIER PFOTEN für rasche Hilfe und
langfristige Lösungen
„Solange der Umgang mit Tieren keinen erkennbar ethisch/moralischen Grundsätzen folgt –
solange kann die Arbeit an einem Tierschutzgesetz nur Flickwerk sein und bestehende
Verhältnisse zementieren“, sagt Claudia Lotz, 1. Vorsitzende vom Bundesverband
Tierschutz.
Bundesverband Tierschutz e.V.
Der Bundesverband Tierschutz ist ein bundesweit tätiger Verband mit eigenem Tierheim in
Wesel (NRW). Der BVT setzt sich für bessere Haltungsbedingungen und höhere
Schutzmaßnahmen für Tiere ein. Neu im BVT ist unsere Bildungsinitiative mit
Tierschutzunterricht an Grundschulen und in Kitas.
„Der Gesetzentwurf enthält zwar Verbesserungen für die Tiere, doch diese ändern nichts an
den oft katastrophalen Zuständen bei Zucht, Transport, Haltung und Schlachtung. Es
ermöglicht tierquälerische Haltungsformen, Qualzuchten und tierschutzwidrige
Schlachtpraktiken ebenso wie Tiertransporte in Hochrisikostaaten und die millionenfache
Tötung „überzähliger Versuchstiere“. Wenn die Ampel dem Staatsziel Tierschutz gerecht
werden und ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einhalten will, muss sie im weiteren
parlamentarischen Verfahren dringend im Sinne der Tiere nachbessern“, sagt Christina
Ledermann, Vorsitzende vom Bundesverband Menschen für Tierrechte.
Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte e.V. setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf
rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung
elementarer Tierrechte ein und kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Das
langfristige Ziel ist eine grundsätzliche Veränderung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Dazu
verfolgt der Verband einen Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und eine
Ernährungs- und Agrarwende von der tierischen zur pflanzlichen Eiweißproduktion.