UNTER GENERALVERDACHT

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Listenhunde und ihre Halter leiden unter Vorurteilen. Als gefährlich verschrien und in manchen Bundesländern mit Auflagen bis hin zu Haltungsverboten belegt, landen auch unauffällige Tiere in Tierheimen. Dabei könnten tierschutzgerechtere Alternativen Hunde und Menschen präventiv schützen.

Lebenslänglich! Ein hartes Urteil. Wenn vor Gericht alles mit rechten Dingen zugeht, ist das die gerechte Strafe für den Täter eines Kapitalverbrechens. Anders sieht das leider oft in deutschen Tierheimen aus. Denn auch dort sitzen Hunde teilweise lebenslänglich ein, vorverurteilt aufgrund ihrer Rasse und somit schwer oder gar nicht vermittelbar. Kampfhunde, gefährliche Hunde oder Listenhunde. Diese Stempel, die Behörden Hunden aufdrücken, die den Rassen American Staffordshire Terrier oder Bullterrier zugerechnet werden, stellen auch verspielte Familienhunde und ihre Halter unter Generalverdacht. Auch Hunde vom Pitbulltypus fallen darunter, dabei ist der Pitbull nicht einmal eine anerkannte eigenständige Rasse.

„Für keine andere Tierart wurden jemals so viele gesetzliche Vorschriften und Auflagen verabschiedet“, erklärt Dr. Katrin Umlauf, Referentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Nach tragischen Zwischenfällen stuften die meisten Bundesländer einzelne Hunderassen pauschal als gefährlich ein. DieHalter müssen ihnen zwingend Leine und Maulkorb anlegen, wenn sie sie überhaupt noch halten dürfen. In Brandenburg beispielsweise ist dies für sechs Rassen und ihre Kreuzungen verboten. Ohne Zweifel benötigen Menschen Schutz vor gefährlichen Hunden. „Doch es gibt keine Belege dafür, dass von bestimmten Hunderassen eine erhöhte Gefahr ausgeht. Ob ein Hund gefährlich ist, muss im Einzelfall entschieden werden“, führt Dr. Umlauf aus.

Den ganzen Artikel JOSCHA DUHME, Redaktion DU UND DAS TIER finden Sie hier <click>